Was ist Rehasport
(§ 44 SGB IX)?
Rehabilitationssport kommt für behinderte und von Behinderung
bedrohte Menschen in Betracht. Es wirkt mit den Mitteln des Sports
und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die Teilnehmer
ein.
Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und
die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt
grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht. Insbesondere
nach schweren Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall soll der
Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den
Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu
mindern und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. wieder
herzustellen. Sein Ziel ist Ausdauer und Kraft zu stärken,
Koordination und Flexibilität zu verbessern und beinhaltet auch
Maßnahmen zur Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen (z.B.
Entspannungsübungen).
Rehabilitationssport hat zum Ziel, die eigene Verantwortung des
Behinderten für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum
langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen
Bewegungstraining - z.B. durch weiteres Sporttreiben in der
bisherigen Gruppe auf eigene Kosten - zu motivieren.